Hochzeit

Schön, dass Sie sich trauen lassen möchten.

Sie möchten nächstens heiraten und wünschen dazu eine kirchliche Feier.

Besprechen Sie das von Ihnen gewünschte Datum frühzeitig mit der Pfarrperson
Klären Sie ab, ob die Kirche, die Sie für die Trauung wünschen, zu diesem Zeitpunkt frei ist. Überlegen Sie auch, ob Sie einen Apéro durchführen möchten und mieten Sie die entsprechenden Räume. In Bachs stehen Ihnen die Kirche und der Pfarrhaussaal zur Verfügung. In Stadel stehen Ihnen die Kirche und das Kirchgemeindehaus zur Verfügung.

Vereinbaren Sie mit der Pfarrerin/dem Pfarrer ein erstes Traugespräch, um den Gottesdienst zu besprechen.
Nehmen Sie danach mit der Sigristin/dem Sigrist und der Organistin/dem Organist Kontakt auf, um Ihre Wünsche und Anliegen zu klären.

Überlegen Sie sich ganz Persönliches wie:

  • Trauversprechen
  • Trauspruch
  • Art der Musik
  • Ringübergabe
  • Kollekte.....

 

Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Feier, die zivile Trauung geht ihr voraus. Wenden Sie sich frühestens 3 Monate, spätestens 5 Wochen vor der Ziviltrauung an das zuständige Zivilstandsamt.

Die Traupfarrerin/der Traupfarrer wird mit Ihnen die Feier im Gespräch vorbereiten. Lassen Sie bitte nach der Ziviltrauung eine Kopie beider Seiten des neuen Familienbüchleins dem/der Traupfarrer/in zukommen.

 

 

Häufige Fragen zur Hochzeit

 

Was wird beim Trau-Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin besprochen?

Die Hochzeit ganz allgemein, aber auch Details der Feierlichkeit. Sie können sich bereits vorher Gedanken zu folgenden Fragen machen:

  • Warum wollen wir kirchlich heiraten?
  • Was ist uns dabei wichtig?
  • Was erwarten wir von der Feier?
  • Was wollen wir einander bei der Trauung versprechen?
  • Wie ist das mit der ökumenischen Trauung?



Oekumenische Trauung?
Über 60% der Paare gehören verschiedenen Konfessionen an. Eine oekumenische Trauung kann wie folgt durchgeführt werden:

  • geleitet vom katholischen Pfarrer wird sie reformiert anerkannt (keine Formalitäten)
  • geleitet von der reformierten Pfarrerin (Pfarrer) braucht der katholische Teil einen sogenannten „Dispens von der Formpflicht“, der vom kath. Pfarramt nach einem Gespräch eingeholt wird.


Für dieses Gespräch ist ein neuer Taufschein vom Taufort einzuholen. Diese Trauung wird dann von der katholischen Kirche anerkannt. Allerdings nicht kirchenrechtlich: Gibt der katholische Pfarrer den Segen, ist die Ehe kichenrechtlich katholisch, stellt der reformierte Pfarrer die Traufragen, gilt sie als reformiert. Mit Pfarrerin/Pfarrer beider Konfessionen: dies wird in der Regel dann gemacht, wenn beide Partner in ihrer Kirche aktiv sind.


Ihr Pfarrer in einer anderen Gemeinde?
Die Pfarrpersonen sind nicht verpflichtet, ausserhalb der Gemeinde Trauungen durchzuführen (sie werden es in der Regel gern tun, wenn es für sie vom Terminplan her möglich ist). Für die Samstage in unserer Kirchgemeinde wird das Möglichste versucht oder wir helfen Ihnen sonst beim Finden.


Ist es nicht unverschämt, wenn ich für die Kirchenbenutzung bezahlen muss?
Die Benutzung der Kirche am Wohnort ist gratis (zahlen Sie schon mit der Kirchensteuer), die anderen Kirchgemeinden verrechnen ihre Unkosten. Diese sind oft höher als erwartet. Die Kirchgemeinden brauchen aber keinen Gewinn. Alte Kirchengebäude zu heizen, den Boden zu pflegen, Licht und Strom zu gewähren, ist teurer als in vergleichsweise modernen energiebewussten Gebäuden zudem wird der Einsatz des Sigristen entlöhnt. 


Wir sind auch nach der Trauung weiter für Sie da:
Wenn Sie nicht mehr weiterkommen, scheuen Sie sich nicht, das Gespräch mit einer unserer Pfarrpersonen zu suchen. Sie bietet Ihnen ihre Begleitung an, indem sie zuhört und mit Ihnen einen gangbaren Weg sucht.

 

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Stadlerberg
Chilenweg 5
8174 Stadel
Tel043 433 08 78
E-Mailsekretariat@kirche-stadlerberg.ch

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